Der Herbststurm „Ignatz“ vom Donnerstag, den 21.10.2021, hatte ganze Arbeit geleistet und einige Bäume in die Leipziger Fließgewässer gestürzt. Betroffen war neben der Weißen Elster auch der Floßgraben. Mindestens 10 Bäume erschwerten hier die Durchfahrt für Kanuten.

Gewässer gesperrt! Baumfällarbeiten! Lebensgefahr! - Einfahrt zum Floßgraben im Oktober/November 2021
Floßgrabeneinfahrt im Herbst 2021. Foto: Ralf Strenge

Für die Gewässerökologie ist Totholz jedoch nicht nur ein Segen sondern notwendig. Es fungiert als sehr wichtiges Strukturelement, als Strömungslenker und idealer Habitatbildner für eine Vielzahl an Tierarten. Dazu gehören der Makrozoobenthos (Libellen-, Käfer- und Insektenlarven, Schnecken, Kleinkrebse u.a.) und die Fische. Beides sind wichtige Indikatoren für den ökologischen Zustand der Gewässer gemäß EU-WRRL. Außerdem dient Totholz für den Eisvogel als wichtige Ansitzwarte bei der Fischjagd.

Bekanntermaßen leiden viele der sächsischen Gewässer in starkem Maße an Strukturarmut und schneiden hinsichtlich der Wasserrahmenrichtlinie extrem schlecht ab. Daher ist es notwendig, so viel Totholz wie möglich im Fluss zu belassen.

Aufräumungsarbeiten

Bei den notwendigen „Aufräumungsarbeiten“ fordert der SKV die zuständigen Stellen dazu auf, dass nur solche Stammabschnitte, mit entsprechender ökologischer Sensibilität, entfernt werden, die ein Durchfahren von Kanus absolut unmöglich machen. Als Durchfahrt reichen in der Regel ca. 1 – 2 m breite Lücken.

Bei Gewässern mit etwas stärkerer Strömung, wie z.B. der Weißen Elster, sollten Bäume und große Äste, die im Hauptstrom liegen oder vom Ufer in die Strömung ragen so weit entfernt bzw. umgelagert werden, dass Sie keine Gefahr für Wassersportler*innen mehr darstellen (siehe hierzu Seite 2-3 im DKV/DRV Positionspapier Totholz, Link unten).

Wichtiges Totholz im Gewässer belassen

Alles andere ist als wichtiges Totholz im Gewässer zu belassen. Ein „Leerräumen“ der betroffenen Gewässer ist für eine kanutouristische Nutzung, auch aus Gründen der Verkehrssicherheit, ausdrücklich nicht erforderlich und schädlich für die Umwelt. Als naturverbundene Kanusportler*innen bzw. Wasserwanderer*innen lehnen wir diese umweltschädlichen Aufräumarbeiten ab.

Der Floßgraben, aber auch andere noch halbwegs naturnähere Gewässerabschnitte, z.B. an der Weißen Elster zwischen Gefällestufe Hartmannsdorf und dem Schleußiger Weg und an der unteren Pleiße, befinden sich inmitten der europäisch geschützten Natura 2000-Gebiete FFH-Gebiet „Leipziger Auensystem“ und EU-Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“. Auch viele andere Gewässer Sachsens befinden sich in schützenswerten Zonen. Hier muss der Erhalt und die Entwicklung typischer Lebensräume im Fokus der Entwicklung stehen. Somit sind natürliche Prozesse auch so weit wie irgend möglich zuzulassen.

Sollten bei Totholzansammlungen und umgestürzten Bäumen Unklarheiten zur Gefahrenlage für Wassersportler*innen bestehen, sind wir im Rahmen von Vor-Ort-Terminen gern bereit, beratend zu unterstützen.

Michael Hammer | Ressortleiter für Umwelt, Gewässerschutz und Wasserbau

Totholz in Gewässern, gemeinsames Positionspapier Deutscher Kanu-Verband und Deutscher Ruder-Verband (November 2020)


So geht es doch! Baumhindernis in der unteren Weißen Elster, das mit etwas Umsicht unterfahren werden kann. Foto: Michael Hammer