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Bauarbeiten an Kanuparkschleuse – Seensperrung im Leipziger Neuseenland [UPDATE]

UPDATE 02.02.2022: In der Pressemeldung der LMBV zu den aktuellen Maßnahmen am Störmthaler Kanal sind die laufenden und geplanten Bauschritte erklärt. Weiterhin gibt es leider noch keine „offizielle“ Lösung zum Thema Umtragemöglichkeiten.

Linkliste chronologisch

Die Pressemeldung der LMBV (vom 24.03.2021) | Die Nutzungsuntersagung aus dem Landkreis Leipziger Land (vom 25.03.2021) | Verlängerung der Sperrung (vom 20.05.2021) | Pressemeldung zum Baufortschritt von der LMBV (vom 27.05.2021) | Pressemeldung der LMBV (vom 10.06.2021) | Ankündigung zur Freigabe der Seen aus dem Landkreis Leipzig (vom 10.06.2021) | Offizielle Freigabe aus dem Landkreis Leipzig (vom 11.06.2021) | Pressemeldung der LMBV zu den aktuellen Maßnahmen (02.02.2022)

Was ist passiert?

Unglaubliches geschieht im Untergrund des Störmthaler Kanals, der Wasserverbindung zwischen dem Störmthaler See und dem Markkleeberger See. Die Ufer und die Standsicherheit der dort befindlichen Kanuparkschleuse sind bedroht. Ein Worst-Case-Szenario stellte ein Auslaufen des vier Meter höher gelegenen Störmthaler Sees in Aussicht und warnte vor einer katastrophalen Überschwemmung von ganz Markkleeberg und halb Leipzig.

Bei regelmäßig durchgeführten Kontrollen der Uferböschungen am Störmthaler Kanal wurden Schäden festgestellt und geotechnische Gefährdungspotenziale erkannt. Es wurden in Windeseile Spundwände zur Absicherung eingebracht und jetzt müssen die Schäden am Ufer und möglicherweise an der Kanuparkschleuse erkannt und beseitigt werden, bevor es zur wirklichen Katastrophe kommt.

Geotechnisches Gefährdungspotenzial

Deswegen hatte der Landrat des Leipziger Landes, Henry Graichen, in Absprache mit der LMBV und den Betreibern des Seenverbundes am 24. März eine „Allgemeinverfügung zur Untersagung jeglicher Nutzungen der Gewässer Markkleeberger See, Störmthaler See und Störmthaler Kanal“ erlassen. Diese trat sofort in Kraft und galt zunächst unbefristet. Nach dem Einbringen der Sicherungsbauwerke wurden am 12. Juli beide Seen wieder zur Nutzung freigegeben, der Störmthaler Kanal bleibt weiterhin gesperrt.

Das Verbot ist durch öffentliches Interesse und der Gefahr für Leib und Leben tausender Bürgerinnen und Bürger begründet. Der Gemeingebrauch nach § 16 des sächsischen Wassergesetzes im Verbindungskanal ist ausgesetzt. Es darf nicht gepaddelt werden (und nicht gebadet, getränkt, mit Handgefäßen geschöpft etc.).

Paddeln verboten

Wir Kanuten erhoffen uns für die Zeit der Baumaßnahmen am Störmthaler Kanal eine annehmbare und bootswagentaugliche Umtragemöglichkeit, um den Seenverbund trotz Sperrung der Kanuparkschleuse wieder erleben zu können. Bislang ist in dieser Richtung leider noch nichts geschehen.

Text, Foto und regelmäßige Updates: Falk Bruder, Leipziger Sportverein Südwest